WRRL - Natura 2000
F+E-Vorhaben "Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und
FFH-Richtlinie"
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die europäischen Richtlinien zum Schutz der Gewässerökosysteme und der Natur umsetzten (s. Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie), Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Im Bereich der Flussauen und Gewässereinzugsgebiete treffen die Anforderungen beider Richtlinien zusammen. Daraus ergeben sich in der Praxis teilweise Probleme und Abstimmungsbedarf. Dieser ist umso größer, wenn der Gewässerlebensraum zwischen zwei Mitgliedsstaaten verläuft. Das vorliegende Forschungsvorhaben geht diesen Fragestellungen am Beispiel von Salzach und Unterem Inn nach. Im Rahmen des Projektes werden grenzübergreifend durch Kooperation von deutschen und österreichischen Experten Lösungen nicht nur für die obengenannten Fachfragen sondern auch bezogen auf die grenzübergreifende Abstimmung erarbeitet.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn hat der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) die Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F + E) zur "grenzüberschreitenden Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH - Richtlinie am Beispiel der Unteren Salzach und des Unteren Inn" bewilligt.
Initiator und Leiter des Projekts ist Diplom-Biologe Manfred Fuchs. Projektpartner der ANL sind Prof. Dr. Mathias Jungwirth und Prof. Dr. Susanne Muhar vom Institut für Hydrobiologie und Gewässermanagement (IHG) sowie Prof. Dr. Ulrike Pröbstl vom Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung (ILEN) der Universität für Bodenkultur in Wien. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens beträgt zweieinhalb Jahre. Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist in Form einer BfN-Publikation im Frühjahr 2009 vorgesehen.
Grundlage des F + E Vorhabens sind die europäischen Richtlinien - WRRL, FFH- und Vogelschutzrichtlinie - die aufgrund ihrer sektoralen Entwicklung teilweise Unterschiede in ihren Zielsetzungen, Instrumentarien und Umsetzungsmaßnahmen aufweisen. Dies berührt vor allem grenzüberschreitende Flusslandschaften und wasserabhängige Lebensraumtypen und Arten der Natura 2000 Gebiete.
In manchen Fällen ergibt sich tatsächlich eine hohe Übereinstimmung der angestrebten Ziele und Handlungsschwerpunkte, grundsätzlich bestehen jedoch auch diverse Unterschiede, aus denen sich ein Harmonisierungsbedarf auf der operationalen Ebene ergibt.
Sowohl die Richtlinien selbst als auch die jeweilige Implementierung in nationales Recht und die dafür vorgesehenen länderspezifischen Umsetzungsmaßnahmen enthalten ein hohes Potential an Synergieeffekten, die im Interesse der betroffenen Bundesländer (hier: Salzburg, Oberösterreich und Bayern) erkannt und genutzt werden sollten.